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   LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03   

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https://dejure.org/2004,23523
LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03 (https://dejure.org/2004,23523)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03 (https://dejure.org/2004,23523)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - L 7 RJ 142/03 (https://dejure.org/2004,23523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer - Facharbeiterschutz - Verlängerung der Ausbildungsdauer auf 3 Jahre

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer - Facharbeiterschutz - Verlängerung der Ausbildungsdauer auf 3 Jahre

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Zu der zweijährigen Ausbildung auf der Grundlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung hat das BSG aber in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96 = SGb 1997, 517 m. w. N.; Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 27/98 R = SGb 1999, 75; Urteil vom 01.02.2000, Az.: B 8 KN 5/98 R) entschieden, dass die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für sich allein nicht ausreiche, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen.

    Die mit einer Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr verbundenen Qualitätskriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturarbeiten unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie stellen aber keine "besonderen Anforderungen" an die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers dar, weil sie jeder Berufskraftfahrertätigkeit immanent sind (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.).

    Eine Facharbeitergleichstellung kommt auch nicht etwa deshalb in Betracht, weil der Kläger in eine Facharbeiterlohngruppe eines Tarifvertrages eingeordnet gewesen wäre (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.; BSG-Urteil vom 18.01.1995, Az.: 5 RJ 18/94 m. w. N. zur Bedeutung der tariflichen Einordnung von Arbeitnehmern bei der Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs).

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Dem unteren Bereich sind hierbei alle Tätigkeiten mit einer regelmäßigen (auch betrieblichen) Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 bis 12 Monaten und dem oberen Bereich die Tätigkeiten mit einer Ausbildungs- oder Anlernzeit von mehr als 12 bis zu 24 Monaten zuzuordnen (vgl. BSG-Urteil vom 29.03.1994, Az.: 13 RJ 35/93).

    Solche Tätigkeiten werden in der Regel der Gruppe mit dem Leitbild des Angelernten im unteren Bereich zuzurechnen sein; aber auch durch Qualitätsmerkmale herausgehobene ungelernte Tätigkeiten kommen in Betracht (vgl. BSG-Urteil vom 29.03.1994, Az.: 13 RJ 35/93).

  • BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG-Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Eine Facharbeitergleichstellung kommt auch nicht etwa deshalb in Betracht, weil der Kläger in eine Facharbeiterlohngruppe eines Tarifvertrages eingeordnet gewesen wäre (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.; BSG-Urteil vom 18.01.1995, Az.: 5 RJ 18/94 m. w. N. zur Bedeutung der tariflichen Einordnung von Arbeitnehmern bei der Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Zu der zweijährigen Ausbildung auf der Grundlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung hat das BSG aber in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96 = SGb 1997, 517 m. w. N.; Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 27/98 R = SGb 1999, 75; Urteil vom 01.02.2000, Az.: B 8 KN 5/98 R) entschieden, dass die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für sich allein nicht ausreiche, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.01.1994, Az.: 4 RA 35/93).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Zu der zweijährigen Ausbildung auf der Grundlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung hat das BSG aber in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96 = SGb 1997, 517 m. w. N.; Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 27/98 R = SGb 1999, 75; Urteil vom 01.02.2000, Az.: B 8 KN 5/98 R) entschieden, dass die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für sich allein nicht ausreiche, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen.
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 17/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Grundsätzlich darf im Rahmen des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. der Versicherte lediglich auf Tätigkeiten der jeweils niedrigeren Gruppe verwiesen werden (vgl. Lilge a.a.O. Anm. 9.3.1; BSG-Urteil vom 17.02.1994, Az.: 13 RJ 17/93).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Die ermittelte qualitativ höchste Beschäftigung ist allerdings bei der Feststellung des "bisherigen Berufs" dann nicht maßgebend, wenn sich der Versicherte von ihr freiwillig gelöst hat (vgl. BSGE 2, 182; 16, 34, 36; 46, 121).
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03
    Die ermittelte qualitativ höchste Beschäftigung ist allerdings bei der Feststellung des "bisherigen Berufs" dann nicht maßgebend, wenn sich der Versicherte von ihr freiwillig gelöst hat (vgl. BSGE 2, 182; 16, 34, 36; 46, 121).
  • BSG, 15.12.1961 - 4 RJ 111/60
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

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